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Das Reichstagsgebäude in Berlin, Sitz des Deutschen Bundestages
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Grünes Licht für überarbeitetes Stasi-Unterlagen-Gesetz

Regierungskoalition billigte Gesetzesentwurf im Bundestag

Der Bundestag hat am 30. September 2011 die achte Änderung des Stasi-Unterlagen-Gesetzes beschlossen. Die Novelle des Stasi-Unterlagen-Gesetzes wurde am Mittag nach einer einstündigen, kontroversen Debatte mit den Stimmen der schwarz-gelben Koalition angenommen. Die SPD enthielt sich in der Schlussabstimmung ebenso wie die Grünen der Stimme, die Linken votierten gegen das Gesetz. Der Gesetzesänderung lag eine Empfehlung des Ausschuss für Kultur und Medien () zugrunde. Ein Änderungsantrag von SPD und GRÜNEN (), der darauf abzielte, die vorgesehene "anlasslose Überprüfung von Mitarbeitern im öffentlichen Dienst " zurückzunehmen, lehnten CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen bei Enthaltung der Linksfraktion ab.

Die Neuregelung schafft Erleichterungen bei der Antragstellung, vor allem für die Angehörigen von Verstorbenen sowie für wissenschaftliche Zwecke. Außerdem sind Stasi-Überprüfungen nun bis zum 31. Dezember 2019 möglich. Dabei wird der Kreis überprüfbarer Personen ausgeweitet. Künftig sollen alle Mitarbeiter ab der Gehaltsstufe A 9 ohne Anlass überprüft werden können, bei darunter liegenden Gehaltsgruppen muss ein konkreter Verdacht vorliegen. Für frühere Stasi-Leute sieht das Gesetz innerhalb der Stasi-Unterlagen-Behörde ein Beschäftigungsverbot vor. Sie können in andere Bundesbehörden versetzt werden. Diese Regelung war unter den Parteien bis zuletzt umstritten.

Der Bundesbeauftragte für die Stasi-Unterlagen, Roland Jahn, unter den Zuhörer der Debatte im Bundestag am 30. September 2011