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Menschen im Magazin des Stasi-Unterlagen-Archiv. Sie halten Abstand und tragen eine FFP2-Maske.
Nachricht

Aktualisierte Corona-Maßnahmen: 3G-Regel an allen Standorten

Ab dem 20. August gelten in Berlin neue Infektionsschutzmaßnahmen. Für den Besuch unserer Ausstellung zum Stasi-Unterlagen-Archiv "Einblick ins Geheime" und die Teilnahme an Führungen ist einer der folgenden drei Nachweise notwendig ("3G-Regel"):

  • geimpft: vollständiger Impfschutz über Impfpass oder digitales Impfzertifikat per App,
  • genesen: positiver PCR-Test (mindestens 28 Tage und höchstens sechs Monate alt) oder z.B. ärztliche Bescheinigung oder
  • getestet: negativer Test, max. 24 (Schnelltest) bzw. 48 (PCR-Test) Stunden alt, nachweisbar digital per App oder mit anderen gängigen Zertifikaten bzw. Nachweisen.

Weiterhin gilt auch die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske.

Die 3G-Regel sowie die FFP2-Maskenpflicht gilt auch für Externe bei der Nutzung der Spezialbibliothek. Terminvereinbarungen können über die Telefon-Nummer 030 2324-6826 oder die E-Mail-Adresse bibliothek.stasiunterlagenarchiv@bundesarchiv.de getroffen werden. Der Online-Katalog steht für die Recherche und Vorbereitung zur Verfügung.

Ab dem 24. August gilt die 3G-Regel auch in den Lesesälen aller Standorte des Stasi-Unterlagen-Archivs, auch außerhalb Berlins.