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Eine Seite des Stasi-Unterlagen-Gesetzes, im Fokus Paragraph 13 'Recht von Betroffenen und Dritten auf Auskunft, Einsicht und Herausgabe'
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25 Jahre Stasi-Unterlagen-Gesetz

Umgang mit Dokumenten staatlichen Unrechts auf rechtsstaatlicher Basis

Als Ende 1991 der Deutsche Bundestag das Stasi-Unterlagen-Gesetz (StUG) verabschiedete, startete er damit ein weltweit erstmaliges Modell. Ein Geheimpolizei-Archiv wurde in Gänze mit dem Ziel geöffnet, die Auseinandersetzung mit vergangenem Unrecht konkret und umfassend auf rechtsstaatlicher Basis zu ermöglichen. Die Ziele dabei: Aufklärung über das eigene Schicksal, Benennung von Verantwortung für Unrecht, Transparenz in der Demokratie, Auseinandersetzung mit Mechanismen von Repression und staatlicher Geheimniskrämerei.

Für dieses ehrgeizige Vorhaben lieferte das StUG das Regelwerk. Dabei gelang es, zwei schwer vereinbare Prinzipien zu balancieren: Die Transparenz staatlichen Handelns und der Schutz der Persönlichkeitsrechte derer, die Gegenstand der Stasi-Aktivitäten waren. Eine Reise durch die Geschichte eines deutschen Gesetzes.

Entscheidung für die Aufarbeitung der Stasi-Akten

Am 3. Oktober 1990, dem Tag der Wiedervereinigung Deutschlands, wurde der Rostocker Pfarrer Joachim Gauck zum "Sonderbeauftragten der Bundesregierung für die personenbezogenen Unterlagen des ehemaligen Staatssicherheitsdienstes" ernannt. Damit fand eine zentrale Forderung der Friedlichen Revolution des Herbstes 1989 eine Verankerung im vereinten Deutschland. Der Zugang zu den Akten der Staatssicherheit der DDR sollte für Bürger möglich sein.

Begonnen hatte der Weg zum Sonderbeauftragten mit dem Beschluss der DDR-Regierung vom 8. Februar 1990, das Ministerium für Staatssicherheit (MfS) bzw. dessen Nachfolger, das Amt für Nationale Sicherheit (AfNS) aufzulösen. Aber was sollte mit den Akten geschehen? Es folgten kontroverse Diskussionen zum Umgang mit den Stasi-Unterlagen. Am 7. Juni 1990 beschloss die Volkskammer dazu die Einsetzung eines parlamentarischen Sonderausschusses, dessen Vorsitz Joachim Gauck übernahm.

Die Ausarbeitung eines Gesetzes über eine Nutzung der Stasi-Akten wurde von intensiven Debatten über das Für und Wider der Offenlegung begleitet. Das "Gesetz über die Sicherung Nutzung der personenbezogenen Daten des ehemaligen MfS / AfNS" wurde schließlich am 24. August 1990 von der Volkskammer verabschiedet. Vier weitere Wochen dauerte dann ein Streit zwischen der DDR und der Bundesrepublik über die Übernahme dieses Gesetzes in den Einigungsvertrag. Mit der Aufnahme der Arbeit des Sonderbeauftragter und auf Basis einer vorläufigen Benutzerordnung war der Weg zu den Akten geebnet.

Historisches Wachhäuschen auf dem Gelände der ehemaligen Stasi-Zentrale. Darauf ist gesprüht: "Freiheit für meine Akte".

Erste Akteneinsicht

Nachdem das Stasi-Unterlagen-Gesetz am 29. Dezember 1991 in Kraft getreten war, nahm die die Behörde des Bundesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen im neuen Jahr ihre Arbeit auf. Bereits am 2. Januar 1992 konnten die ersten Bürger, Wissenschaftler und Medien Akten der ehemaligen Staatssicherheit einsehen. In der Öffentlichkeit gab es eine große Resonanz. Zur historischen ersten Akteneinsicht waren in Berlin auch einige prominente Kritiker des SED-Regimes eingeladen, die Unterlagen einzusehen, die das MfS über sie angelegt hatte.

Meilensteine des Stasi-Unterlagen-Gesetzes (StUG)

Weitere Meilensteine des Stasi-Unterlagen-Gesetzes

Seit der dritten Novellierung 1996 können Medien- und Forschungsanträge auch zur "politischen und historischen Aufarbeitung der nationalsozialistischen Vergangenheit" gestellt werden. Die Stasi hatte in der Zeit ihres Wirkens ein umfangreiches NS-Archiv angelegt.

Mit der fünften Novellierung des StUG 2002 wurden die Rechte zum Schutz der Persönlichkeit Einzelner, auch von Personen des öffentlichen Lebens, gestärkt. Hintergrund für dieser Entwicklung waren die Vorgaben des Bundesverwaltungsgerichts zur Auslegung des ersten Kohl-Urteils vom 8. März 2002. Der ehemalige Bundeskanzler hatte durch Klage u.a. eine Herausgabe von Telefon-Abhörprotokollen aus seiner Amtszeit verhindert.

Eine Erleichterung des Zugang von Wissenschaftlern und Journalisten zu den Stasi-Akten brachte die siebente Novellierung des StUG im Jahr 2006 mit sich.

Die achte und derzeit letzte Novellierung des StUG trat im Dezember 2011 in Kraft. Die Zugangsrechte naher Angehöriger zu Akten vermisster oder verstorbener Familienmitglieder wurden gestärkt. Das Gesetz sieht seither ein Beschäftigungsverbot für ehemalige Mitarbeiter des MfS beim BStU vor.

Stasi-Unterlagen-Archiv in Zukunft

Mit seinem Beschluss zur Fortführung der Aufarbeitung der SED-Diktatur im Juni 2016 hat der Deutsche Bundestag die weitere Nutzung der Stasi-Akten festgeschrieben. Dafür gelten die Maßgaben: "... Erhalt des Stasi-Unterlagen-Gesetzes mit spezialgesetzlichen Regelungen sowie keine Verschlechterung bei Aktenzugang und Akteneinsicht." Der Bundesbeauftragte für die Stasi-Unterlagen wurde beauftragt, gemeinsam mit dem Bundesarchiv ein Konzept zur Überführung des Stasi-Unterlagen-Archivs unter das Dach des Bundesarchivs zu erarbeiten. Ein Kriterium dafür ist die "Sichtbarkeit der Eigenständigkeit des Stasiunterlagenarchivs mit internationaler Vorbildwirkung". In der nächsten Legislaturperiode soll sich der Bundestag mit dem Konzept befassen.

Im Vorfeld hatte eine vom Parlament eingesetzte Expertenkommission Vorschläge zur Zukunft der Behörde des BStU entwickelt. In einem öffentlichen Fachgespräch des Kulturausschusses am 27. April 2016 brachten u.a. Opferverbände und Bürgerrechtler Bedenken gegen die Vorschläge im vor.

Für das Stasi-Unterlagen-Archiv ist die Bestandserhaltung durch Digitalisierung ein wichtiger Teil der Fortentwicklung. Um die Erkenntnisse und Lehren dieses Archivs auch für nächste Generationen zugänglich zu machen, werden schon jetzt Akten von allgemeinem öffentlichen Interesse digital und in Dokumentensammlungen zugänglich gemacht.