Im Jahr 2016 wurden 48.634 Anträge zur persönlichen Akteneinsicht beim Bundesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen (BStU) gestellt.
(In 2015: 62.544). Insgesamt sind damit seit Beginn der Möglichkeit, Einsicht in die eigenen Stasi-Akten zu nehmen, mehr als 3,1 Millionen Anträge von Bürgerinnen und Bürgern eingegangen. Das Stasi-Unterlagen-Gesetz trat am 29. Dezember 1991 in Kraft. Am 2. Januar 1992, vor 25 Jahren, konnten die ersten persönlichen Akteneinsichten beginnen.
Aus diesem Anlass sagte der Bundesbeauftragte für die Stasi-Unterlagen, Roland Jahn:
"25 Jahre Einsicht in die Akten bedeuten eine millionenfache Auseinandersetzung mit Unrecht und staatlichen Eingriffen in das Leben von Bürgerinnen und Bürgern.
Der Einblick in die Stasi-Akten hat vielen Menschen ermöglicht, ihr Schicksal aufzuklären, rehabilitiert zu werden und Verantwortung für Unrecht zu erkennen.
Die Stasi-Unterlagen haben Debatten ausgelöst und einen langfristigen Prozess eingeleitet, in dem die Gesellschaft sich konkret anhand der Dokumente mit dem Geschehenen auseinandersetzt. Weltweit erstmalig wurden mit dem Zugang zu den Stasi-Unterlagen die
Dokumente einer Geheimpolizei auf rechtsstaatlicher Basis genutzt. Dabei wurde Transparenz staatlichen Handelns geschaffen, Datenschutz für die Bürger sichergestellt und ein Umgang mit dem Unrecht der Vergangenheit ermöglicht. Die Nutzung der Stasi-Unterlagen in Deutschland ist zu einem international viel beachteten Modell geworden.
Das Stasi-Unterlagen-Archiv ist auch für die Zukunft eine enorme Ressource, den Wert von Demokratie und Menschenrechten, Zivilcourage und Transparenz zu erkennen."
Seit 1992 sind insgesamt 7.107.919 Anträge beim BStU eingegangen.