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FAQ - Häufig gefragt

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Was bedeutet eigentlich "Stasi"?

Der Begriff Stasi steht umgangssprachlich für Staatssicherheit, gemeint ist das ehemalige Ministerium für Staatssicherheit der DDR, abgekürzt MfS.

Die Stasi, bzw. das MfS war Nachrichtendienst und Geheimpolizei zugleich und verletzte Bürgerrechte und Menschenrechte massiv. Die Stasi war das Instrument, mit dem die Staatspartei SED in der DDR systematisch die Überwachung des eigenen Volkes betrieb und mit Repressionen ihren Machtanspruch durchsetzte.

Ausführliche Informationen dazu finden Sie unter: Was war "Stasi"?

Gibt es Stasi-Akten über mich? Wie kann ich diese einsehen?

Wenn Sie wissen möchten, ob der Staatssicherheitsdienst Informationen über Sie gesammelt hat, richten Sie bitte einen schriftlichen Antrag an das Bundesarchiv - Stasi-Unterlagen-Archiv. Bitte nutzen Sie dafür unser Antragsformular für die Antragstellung in Papierform oder die Online-Antragstellung mit dem neuen Personalausweis mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion und beachten Sie die zum Ausfüllen gegebenen Hinweise. Bei Fragen können Sie sich gern an die Bürgerberatung wenden.

Wo bekomme ich die Identitätsbestätigung?

Die Identitätsbestätigung wird von der für Sie zuständigen Meldebehörde bzw. dem Bürgeramt ausgestellt. Wenn Sie den Antrag persönlich in der Zentralstelle Berlin oder einer unserer Außenstellen abgeben, werden die Angaben zu Ihrer Person von den Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern des Stasi-Unterlagen-Archivs bestätigt. Bitte bringen Sie dazu Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass mit.

Bei der Online-Antragstellung ist dies nicht notwendig, da die erforderlichen Daten aus Ihrem Personalausweis mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion ausgelesen werden.

Was kostet die Akteneinsicht für Privatpersonen?

Betroffene, Dritte und nahe Angehörige sind bei der Akteneinsicht von der Erhebung der Gebühren und Auslagen befreit. Für die Anfertigung von Kopien ist grundsätzlich eine Gebühr in Höhe von 5,11 Euro zu zahlen. Zusätzlich werden Auslagen für die Anzahl der Kopien in Rechnung gestellt, wenn diese einen Betrag von 2,56 Euro übersteigen. Die A 4 Kopie wird mit 3 Cent berechnet.
Gebührenpflichtig in Höhe von 76,69 Euro ist die Auskunft bzw. Einsicht für ehemalige Mitarbeiter und Begünstigte des Staatssicherheitsdienstes. Bei den Auslagen für Kopien wird hier ein Betrag von 10 Cent je A 4 Kopie erhoben.
Die Einzelheiten können Sie der Kostenordnung und dem Gebühren- und Auslagenverzeichnis entnehmen.

Wie lange dauert die Bearbeitung?

Innerhalb eines halben Jahres werden Sie darüber informiert, ob Sie in den Karteien des Staatssicherheitsdienstes erfasst sind. Bis zur Akteneinsicht oder Übersendung von Kopien gegebenenfalls vorhandener Unterlagen muss jedoch, aufgrund der noch immer hohen Antragseingänge und dem damit verbundenen Arbeitsaufwand, noch eine Wartezeit von derzeit bis zu zwei Jahren eingeplant werden. Die Beschäftigten des Stasi-Unterlagen-Archivs sind bemüht diese Wartezeit zu verringern.

Wo kann ich die Akteneinsicht nehmen? Muss ich dazu nach Berlin kommen?

Bei geringfügigem Material werden Ihnen die Unterlagen in der Regel kostenfrei zugesandt. Ansonsten werden Sie zur Akteneinsicht an einem der Standorte des Stasi-Unterlagen-Archivs Ihrer Wahl eingeladen, so wie in Ihrem Antrag angegeben (Zentralstelle in Berlin oder Außenstelle). Wenn Sie nicht zur persönlichen Akteneinsicht reisen können oder möchten, beantragen Sie bitte gleich die Herausgabe von Duplikaten (Kopien) durch Ankreuzen des entsprechenden Feldes auf dem Antragsformular. Beachten Sie bitte, dass Ihnen bei umfangreichen Unterlagen Kosten entstehen können.

Das vollständige Gebühren- und Auslagenverzeichnis und die aktuelle Fassung der Kostenordnung finden Sie auf der Internetseite.

Kann ich zur Akteneinsicht jemanden mitbringen?

Sollten Sie bei der Einsicht in die Unterlagen auf fremde Hilfe angewiesen sein, können Sie sich von einer Person Ihres Vertrauens begleiten lassen. Es ist notwendig, die Hilfsbedürftigkeit glaubhaft zu machen.

Gibt es eine Frist für die Beantragung der Einsicht in die Stasi-Unterlagen?

Es besteht keine Frist. Sie können jederzeit einen Antrag auf Akteneinsicht stellen.

Bei meinem ersten Antrag auf Akteneinsicht sind keine Unterlagen aufgefunden worden. Werde ich von Ihnen informiert, wenn Sie bei den Erschließungsarbeiten Unterlagen zu mir auffinden?

Noch immer werden in den Archiven des Bundesbauftragten Stasi-Unterlagen erschlossen.
Nach einer Akteneinsicht oder wenn beim ersten Antrag zunächst keine Unterlagen auffindbar waren, kann ein Wiederholungsantrag nach einigen Jahren zu neuen Ergebnissen führen.

Hierzu ist in der Regel ein formloser schriftlicher Antrag - möglichst unter Bezugnahme auf den Erstantrag - ausreichend. In bestimmten Fällen muss erneut eine Identitätsbestätigung vorgelegt werden.

Warum wird in den Unterlagen geschwärzt?

Alle zu Ihrer Person aufgefundenen Unterlagen werden zur Einsichtnahme oder Herausgabe vorbereitet. Ihr Recht auf Akteneinsicht bezieht sich jedoch grundsätzlich nur auf Informationen, die Sie selbst betreffen.

Informationen zu anderen Betroffenen oder Dritten müssen anonymisiert werden, um deren Persönlichkeitsrechte zu schützen. Daher folgt eine Anonymisierung durch Schwärzen bestimmter Textpassagen oder ggf. ganzer Seiten. Bei der Akteneinsicht in die Originalunterlagen werden die betreffenden Seiten abgedeckt oder Ihnen entsprechend geschwärzte Kopien der Originalunterlage vorgelegt.

Die Namen bzw. Decknamen von hauptamtlichen und inoffiziellen Mitarbeitern des Staatssicherheitsdienstes bleiben ungeschwärzt. Sie können nach der Akteneinsicht oder Kopienübersendung die Entschlüsselung der Decknamen beantragen.

Warum darf ich die über mich angelegten Stasi-Akten nur einsehen, aber nicht mit nach Hause nehmen?

Der Umgang mit den Akten ist im Stasi-Unterlagen-Gesetz (StUG) geregelt. Darin ist festgelegt, dass das Stasi-Unterlagen-Archiv alle Akten, die das Ministerium für Staatssicherheit angelegt hat, nach Maßgabe dieses Gesetzes erfasst, verwahrt, verwaltet und verwendet. Selbstverständlich hat jede Person das Recht, jene Unterlagen einzusehen, die das MfS über sie angelegt hat. Da die Unterlagen aber häufig nicht nur Informationen zur eigenen Person enthalten und wir zur Wahrung der Persönlichkeitsrechte verpflichtet sind, können wir keine Akten herausgeben. Es besteht aber die Möglichkeit, Kopien von Stasi-Unterlagen zur eigenen Person zu erhalten. Dafür müssen Sie einen Antrag auf Akteneinsicht stellen.

Hat der Staatssicherheitsdienst auch Unterlagen zu damals Minderjährigen angelegt?

In der Regel hat der Staatssicherheitsdienst keine Unterlagen zu Kindern oder Jugendlichen geführt. Lag beispielsweise der Verdacht einer Straftat vor, welche vom Staatssicherheitsdienst als politisch motiviert interpretiert wurde, ist oft zur ganzen Familie ermittelt worden. Zu den minderjährigen Angehörigen der Familie wurden nur dann eigene Unterlagen geführt, wenn sie selbst der Hauptgrund für diese Ermittlungen waren. Ein weiterer Grund für das Anlegen von Unterlagen konnte beispielsweise ein Anwerbungsversuch durch den Staatssicherheitsdienst im Umfeld (z.B. in der Schule) der Minderjährigen gewesen sein.

Kann ich in die Akten anderer Personen einsehen?

Auskünfte zu anderen Personen werden nur dann erteilt, wenn es sich beim Antragsteller um einen nahen Angehörigen eines Vermissten oder Verstorbenen handelt und die Auskunft im Rahmen eines berechtigten Interesses begehrt wird.

Für Angehörige dritten Grades gelten die in § 15 Abs. 1 Satz 1 StUG genannten zulässigen Zwecke. Lassen Sie sich bitte von uns beraten, ob in Ihrem Fall die Voraussetzungen gegeben sind und welche Nachweise benötigt werden

Ich möchte nicht, dass Familienangehörige nach meinem Tod Einsicht in zu mir vorliegende Unterlagen erhalten. Kann ich dem entgegenwirken?

Ja. Sie können eine Verfügung hinterlassen, aus der sich Ihr entgegenstehender Wille ergibt. Diese Verfügung kann bei dem Stasi-Unterlagen-Archiv zu Ihren Stasi-Akten genommen werden.

Kann ich Auskunft darüber erhalten, ob mein Nachbar, Kollege oder Bekannter für die Stasi tätig war?

Nein. Die Überprüfung von Personen auf eine frühere hauptamtliche oder inoffizielle Tätigkeit für den Staatssicherheitsdienst ist nur auf der Grundlage eines schriftlichen Ersuchens öffentlicher und nicht öffentlicher Stellen für einen bestimmten Personenkreis möglich. Der Gesetzgeber hat Ihnen als Privatperson keine Möglichkeit eingeräumt, Auskunft darüber zu erhalten, ob der Staatssicherheitsdienst Unterlagen zu anderen Personen angelegt hat oder ob diese für den Staatssicherheitsdienst tätig waren.

Mein Arbeitgeber verlangt von mir einen Nachweis darüber, ob ich für den Staatssicherheitsdienst tätig war. Was kann ich tun?

Stellen Sie einen Antrag auf Auskunft und geben Sie auf dem Antragsformular im Feld "Ergänzende Hinweise zum Antrag" an, dass Sie eine Bestätigung darüber benötigen, nicht hauptamtlich oder inoffiziell für den Staatssicherheitsdienst tätig gewesen zu sein. Diese Auskunft können Sie dann Ihrem Arbeitgeber vorlegen.

Wo erfahre ich aktuelle Neuigkeiten über die Arbeit des Stasi-Unterlagen-Archivs?

Auf unserer Facebook-Präsenz berichten wir tagesaktuell aus unserer Archivarbeit, wie zum Beispiel über Veranstaltungen und Führungen in unserer Archivausstellung "Einblick ins Geheime", aber auch über unsere Bildungsarbeit und neue Publikationen aus dem Haus. Zudem stellen wir interessante Dokumente aus unserem Archiv vor (ein Schaufenster ins Archiv ist darüber hinaus die Stasi-Mediathek), erklären Aufbau und Arbeitsweise der Staatssicherheit und erinnern an wichtige Jahrestage der Stasi- und DDR-Geschichte. Auch verweisen wir auf externe, weiterführende Links zum Thema Stasi und DDR, z.B. Zeitungsartikel, Rundfunk- oder Fernsehbeiträge.

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