Abschluss eines IM-Vorgangs nach Ablehnung der Zusammenarbeit
Das Ende eines Anwerbungsversuchs durch die Stasi
Aktendeckel
Quelle: BStU, MfS, AIM 11901
Hintergründe zur Akte
Wenn das Ministerium für Staatssicherheit einen IM gewinnen wollte, legte sie einen so genannten IM-Vorgang an – selbst wenn die betreffende Person noch gar nichts von der geplanten Anwerbung wusste. Oft prüfte die Geheimpolizei vor dem ersten Gespräch erst einmal das Umfeld des möglichen IM. Dabei war nicht nur wichtig, welche Informationen der IM würde sammeln können. Der Dienst überprüfte auch, ob der IM zuverlässig war und ob man ihm vertrauen konnte. In der Sprache der Stasi war er dann für die "Konspiration" geeignet. Er würde in der Lage sein, während seines Spitzeldienstes, aber auch bei den Treffen mit seinem Führungsoffizier, dem Geheimhaltungsbedürfnis der Stasi zu genügen.
Für diese Überprüfung legte das MfS eine vorläufige Akte mit vielen Informationen an und führte den möglichen Zuträger bereits als IM, obwohl sie ihn noch gar nicht angesprochen hatte. Er erhielt dabei bereits einen Decknamen, um die interne "Konspiration" sicherzustellen. Auch innerhalb der Stasi sollte nicht jeder wissen, welcher Name sich hinter der Tarnung eines IM verbarg. So kam es vor, dass ein IM-Vorgang wieder zu den Akten gelegt wurde, bevor die erste Information fließen konnte. Denn nicht immer wollten die Angesprochenen dann auch für die Stasi arbeiten. Der junge Mann in dieser Akte jedenfalls lehnte die Zusammenarbeit ab. Auch in seinem Fall hatte die Stasi zunächst umfassende Informationen über sein Umfeld gesammelt. Diese Teile der Akte enthalten jedoch zu viele persönliche Informationen. Sie können deshalb nicht veröffentlicht werden. Der handschriftliche Abschlussbericht des zuständigen Offiziers beschreibt jedoch, wie der IM-Kandidat das MfS abwies.