In der ehemaligen Dokumentenstelle des Büros der Leitung des Ministers für Staatssicherheit der DDR (MfS) sind zahlreiche Grundsatzdokumente überliefert. Dazu gehören Unterlagen des
Die "Gewährleistung der Unantastbarkeit der Staatsgrenze" bedeutete im real existierenden Sozialismus vorrangig den zuverlässigen Schutz vor Massenabwanderung der eigenen Bevölkerung. Fluchten sollten möglichst vorbeugend verhindert werden. Das dauerhafte Problem des "Ausblutens der DDR" wurde durch ein komplexes Geflecht offen repressiver Maßnahmen verhindert. Dazu gehörte der sogenannte Schießbefehl und eine Vielzahl subtiler und präventiv wirkender Weisungen.
Das offizielle Regelwerk der militärischen DDR-Grenzsicherung sowie die als Schießbefehl bekannten Schusswaffengebrauchsbestimmungen der Grenztruppen wurden bereits im Zuge der strafrechtlichen Aufarbeitung gut dokumentiert. Der Schwerpunkt dieser Sammlung liegt hingegen auf den im Stasi-Archiv überlieferten ehemals streng geheim gehaltenen Befehlen, Weisungen, Dienstvorschriften und anderen Normativen des MfS.
Ergänzt wird sie durch einschlägige Vorschriften anderer Ministerien und staatlicher Stellen. Damit wird der Blick hinter die offiziellen Vorgaben ermöglicht. Er bietet sowohl in der thematischen Breite als auch der Quellendichte eine erste Übersicht über dieses gemeinschaftliche Aufgabengebiet der Grenzsicherung. Darüber hinaus werden diese grundlegenden Unterlagen als Digitalisate antragsfrei und umfassend zugänglich gemacht.
Die Bestände des
Die Vielzahl der im MfS-Bestand überlieferten Weisungen anderer staatlicher Stellen der
Grenzsicherung bezog sich im hier weit gefassten Sinne auf das gesamte Gebiet der DDR. Sie umfasste vielfältige Kontroll-, Überwachungs- und Repressionsmaßnahmen, die zunehmend auf die präventive Verhinderung von Fluchten gerichtet waren. Die permanente Perfektionierung der Undurchlässigkeit der Grenzen wurde demnach als weit gefächertes gesamtgesellschaftliches Aufgabenfeld verstanden. Das beschränkte sich keineswegs auf den "militärischen Schutzauftrag im Schutzstreifen", also auf den umgangssprachlich bekannten Schießbefehl und die Minen im unmittelbaren Todesstreifen der Grenze.
Das MfS spielte im Zusammenwirken der "bewaffneten Sicherheitsorgane" und bei den Kooperationen mit zivilen und kommunalen Stellen keine untergeordnete Rolle. Es erhob einen omnipotenten Führungsanspruch, hatte ein nahezu alle gesellschaftlichen Bereiche umfassendes Aufgabenspektrum und eine offizielle und vor allem inoffizielle Machtstellung. Damit war es stets in die Planung, Realisierung und Kontrolle der spezifischen Aufgaben der "Partner-Ministerien" involviert. Das führte zu zahlreichen - kaum erforschten - Aufgabenüberschneidungen, Konkurrenzverhältnissen und Konflikten.
Die konkrete Ausgestaltung der Grenzsicherung spiegelte natürlich immer die politischen Rahmenbedingungen wider, die für bestimmte zeitliche Perioden prägend waren. Deshalb ist die Sammlung zeitlich in vier Phasen gegliedert:
- von der Gründung des
MfS im Jahr 1950 bis 1960, - vom Mauerbau bis zur Unterzeichnung des Grundlagenvertrages zwischen den beiden deutschen Staaten im Jahr 1972,
- die Jahre der innerdeutschen Entspannungspolitik und des KSZE-Prozesses sowie
- die in den 80er Jahren beginnende Endphase der DDR.
Thematisch gliedert sich die Sammlung wie folgt:
- allgemeine Weisungen und Vereinbarungen zur Fluchtverhinderung, einschließlich der Kontrolle des Grenzgebietes und der unmittelbaren militärischen Grenzsicherung;
- Forschungsarbeiten der Juristischen Hochschule des MfS zum Thema Grenzsicherung;
- Weisungen zur Untersuchung und Strafverfolgung von geplanten und tatsächlichen Fluchtversuchen. Diese wurden als "Republikflucht", "ungesetzliche Grenzverletzungen", aber auch als "friedensgefährdende Verbrechen", "terroristische Angriffe" oder "Grenzprovokationen" bezeichnet;
- Weisungen zur Sicherung der Grenzübergangsstellen und der Überwachung des grenzüberschreitenden Verkehrs;
- spezielle Regelungen zur Fluchtverhinderung und Grenzsicherung im Berliner Raum ("Ring um West-Berlin");
Vor allem die Weisungen zum Umgang mit Fluchten/"Grenzverletzungen" sind geprägt von zahlreichen Kompetenzüberschneidungen in Bezug auf die Strafverfolgung von Flüchtlingen. Um ein koordiniertes und konspiratives Vorgehen zu gewährleisten, waren komplizierte interministerielle Absprachen erforderlich.
Das
Die Sammlung zeigt, welche systematischen Vorbereitungen das MfS traf, um die Informations- und Handlungshoheit zur Wahrung politischer Interessen nicht aus der Hand zu geben.
Die Sammlung wird schließlich durch eine Auswahl von Unterlagen der wichtigsten politischen Entscheidungsgremien für Grenzsicherungsfragen ergänzt. Das sind maßgebliche Direktiven der
Wie bereits erwähnt, ist und kann die Sammlung nicht vollständig sein. Mögliche Ergänzungen können durch bis dato noch nicht im Archiv nachgewiesene Befehle und Anweisungen erfolgen. Inhaltliche Erweiterungen sind geplant. Diese könnten z.B. Unterlagen, die Auskunft über die regionalspezifische Umsetzung und Wirksamkeit der Befehle geben, oder ausgewählte Forschungsarbeiten des MfS zu diesem Themenkreis umfassen. Die Sammlung ist daher Anfang und Aufruf zur Vernetzung spezieller Wissensstände zugleich.
Anregungen und Ergänzungen sind uns herzlich willkommen. Wenden Sie sich bitte mit Ihren Hinweisen an: