Drehgenehmigungen

In den Liegenschaften der BStU sind Film- und Fotoaufnahmen grundsätzlich möglich, soweit sie dem Aufarbeitungsauftrag der Bundesbeauftragten dienen und den Bestimmungen des Stasi-Unterlagen-Gesetzes (StUG) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) entsprechen.

Für Film- und Fotoaufnahmen in den Liegenschaften der Bundesbeauftragten ist eine Drehgenehmigung bei der Pressestelle einzuholen. Für deren Erteilung müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:
  • Das Film- Fotoprojekt muss einen dokumentarischen - im Sinne der Aufarbeitung der Wirkungsweise des Staatssicherheitsdienstes - Inhalt haben.
  • Ein freies Filmen auf dem Gelände/in den Gebäuden der BStU ist aufgrund der Bestimmungen des StUG und des BDSG nicht möglich. Dies bedeutet, dass Film- und Fototeams von Mitarbeitern der BStU begleitet werden.
  • Da durch Dreharbeiten eventuell Arbeitsprozesse in der Behörde angehalten oder verändert werden müssen, sollten die Anfragen möglichst mit einem Vorlauf von einer Woche erfolgen. Der reibungslose Arbeitsablauf bei der BStU hat Vorrang.
  • Bei Filmprojekten ist der Pressestelle vorab ein Exposee des geplanten Inhalts zu übersenden.
  • Dreh- und Fotoarbeiten sind in der Regel nur während der Öffnungszeiten/Arbeitszeiten möglich.

Für kommerzielle Filmprojekte, in denen die Liegenschaften der Bundesbehörde für fiktive Darstellungen als Kulissen dienen sollen, werden keine Drehgenehmigungen erteilt.

Drehanfragen werden von der Pressestelle unter Beachtung der inhaltlichen und logistischen Kriterien geprüft.

Die BStU muss in Bildunterschriften bzw. bei Filmen im Vor-/Abspann als Quelle genannt werden.

Für die Überlassung einer Filmkopie (VHS-Kassette/DVD) bzw. von Fotoabzügen auf Papier oder in digitaler Form für eine nicht-kommerzielle Verwendung durch die BStU wären wir dankbar.
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