Direkt zum Seiteninhalt springen
MfS-Lexikon

Personendatenbank der DDR (PDB)

Synonym: PDB

In der vom Büro für Personendaten der HA Pass- und Meldewesen der Hauptverwaltung Deutsche Volkspolizei im MdI ab 01.01.1984 geführten PDB wurden zentral Informationen über alle in der DDR mit Hauptwohnung gemeldeten DDR-Bürger und Ausländer gespeichert. Hierfür standen über 60 Datenfelder zur Verfügung. Verstorbene und aus der DDR abgemeldete Personen blieben in der PDB registriert.

Für Volkspolizei und MfS war die PDB ein wichtiges Instrument für die Überwachung und Kontrolle der Bevölkerung. Daher wurden in der PDB auch über die Meldedaten weit hinausgehende Informationen gespeichert, wie z.B. Hinweise auf kriminell gefährdete Personen, auf gestellte/abgelehnte Ausreiseanträge, Reisesperren, Aufenthaltsbeschränkungen/-genehmigungen für das Grenzgebiet, weitere polizeiliche Registrierungen, Verbindungen zu Ausländern, Verdacht auf sog. ungesetzlichen Grenzübertritt oder ein Kennzeichen für vorhandene Eintragungen im zentralen Strafregister der DDR. Primäres Ordnungsmerkmal der PDB war die 1970 eingeführte Personenkennzahl (PKZ).

Die Daten für die PDB wurden auf Grundlage der Meldekarteikarten in den Volkspolizeikreisämtern erfasst. Das Rechenzentrum der PDB befand sich in Berlin-Biesdorf.

Das MfS hatte von Beginn an vollen Zugriff auf alle in der PDB gespeicherten Informationen; hierfür existierte innerhalb der ZAIG eine Arbeitsgruppe PDB mit 16 Planstellen.

1990/91 wurde aus der PDB das Zentrale Einwohnerregister (ZER), welches die gespeicherten Daten wieder auf die grundlegenden Meldedaten reduzierte, allerdings die PKZ als Primärmerkmal beibehielt. Dem Einigungsvertrag folgend wurden die Daten aus dem ZER bis zu dessen Auflösung Ende 1992 zum Aufbau des Meldewesens in den neuen Bundesländern verwandt. (vgl. dazu Zentrale Personendatenbank)

Stephan Konopatzky