Da nach der Richtlinie 1/68 Gesellschaftliche Mitarbeiter für Sicherheit nur begrenzt in konspirative Methoden einbezogen werden sollten, erfolgte die Aktenführung zunächst in Handakten.
GMS-Akte
Dabei verzichtete das MfS oftmals auf die Vergabe eines Decknamens und die Registrierung in der Abteilung XII. Seit den 70er Jahren gab es eine spezifische GMS-Akte, die Personal- und Arbeitsakte in einem Band vereinte. Die Aktenführung war nun, insbesondere nach der Richtlinie 1/79, durch die Vorgabe zu verwendender Formblätter exakt definiert; auch erfolgte grundsätzlich eine Erfassung in der Registratur.
Helmut Müller-Enbergs