Das MfS unterschied mobile und ständige Beobachtungsstützpunkte. Je nach Bedarf waren sie mit Ton-, Foto-, Kamera-, Fernseh- oder Videotechnik ausgestattet.
Zu mobilen Beobachtungsstützpunkten zählten präparierte Pkw, Bauwagen, Kleintransporter der Marke B 1.000, Lkw, Busse und Wohnmobile. Zu ständigen Beobachtungsstützpunkten zählten Wohnungen, Ferienhäuser, Bungalows, Bodenkammern und Dachstühle. Beobachtungsstützpunkte befanden sich im Wohnbereich von DDR-Dissidenten, in unmittelbarer Nähe von diplomatischen Vertretungen, Korrespondentenbüros und Privatwohnungen westlicher Diplomaten und Journalisten, in Stadtzentren, an Grenzkontrollpunkten sowie auf den Autobahnraststätten der Transitstrecken. Die Besetzung der Beobachtungsstützpunkte erfolgte durch MfS-Mitarbeiter der Hauptabteilung VIIIHauptabteilung VIII
1950 wurde die selbstständige Abteilung VIII (Abt. VIII) gebildet. Aufgabe der 1958 in HA VIII...
im Schichtsystem.
Angela Schmole