9. November 1989
Ministerrat der DDR: "Beschluss für Reisen und ständige Ausreise aus der DDR"
Der Ministerratsbeschluss zur Maueröffnung wird, nachdem das SED-Politbüro ihn in der Mittagspause des ZK-Plenums gebilligt hat, am Nachmittag des 9. November im Umlaufverfahren bestätigt.
Der unmittelbare Anlass für die Verabschiedung dieses Beschlusses wird zu Beginn genannt: "Zur Veränderung der Situation der ständigen Ausreise von DDR-Bürgern nach der BRD über die CSSR wird festgelegt …" Dann aber folgt eine Regelung auch für "Privatreisen", die künftig "ohne Vorliegen von Voraussetzungen (Reiseanlässe und Verwandtschaftsverhältnisse) beantragt werden" können. Die Vorstellung, dass immer noch ein "Antrag" notwendig sei, findet sich auch noch hier. Faktisch wird sie schon in wenigen Stunden keine Rolle mehr spielen.
Von Schabowski wurde auf seiner Pressekonferenz am 9. November nicht dieser Text, sondern die folgend wiedergegebene "Pressemitteilung" verlesen.
- Nachweis / Quelle: BStU, MfS, SdM 1506, Bl. 164-166
- Dokumentenkopf / Vermerke: Beschluss des Ministerrates 115 / I.2 / 89 vom 9. November 1989; für die Richtigkeit: Möbis [handschriftlich], Sekretariat des Ministerrates
- Zusätzliche Informationen: Staatssekretär Harry Möbis, der das Umlaufverfahren organisiert hat, hatte neben seiner Funktion als Staatssekretär auch noch das Amt eines "OibE" inne, eines Offiziers im besonderen Einsatz der Staatssicherheit.
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