Pressemitteilung der Pressestelle der Bundesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen;  Telefon: (030)2324-7171 - Fax: (030)2324-7179 - E-Mail: presse@bstu.bund.de
Erscheinungsdatum: 21.01.2010

Bundesbeauftragte begrüßt Brandenburger Überprüfungsgesetz

Die Bundesbeauftragte für die Stasi-Unterlagen (BStU), Marianne Birthler, begrüßt die Änderung des Abgeordnetengesetzes im Landtag Brandenburg. „Damit ist die notwendige Rechtsgrundlage zur Überprüfung der Abgeordneten geschaffen. Das ist ein richtiger und dringend notwendiger Schritt zur Aufarbeitung der jüngsten Vergangenheit.“ Dafür sei auch die Einrichtung einer unabhängigen Kommission wichtig, die in jedem Einzelfall die Schwere der Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Staatssicherheit unter Berücksichtigung der in der BStU aufgefundenen Unterlagen einschätzt. Marianne Birthler: „Hier wird lange Versäumtes nachgeholt.“

Die Bundesbeauftragte bedauert, dass der Landtag ihre grundsätzlichen Bedenken, einen Mitarbeiter der Stasi-Unterlagen-Behörde in die Kommission zu berufen, nicht berücksichtigt hat. Damit werde gegen die gebotene institutionelle Trennung zwischen der Herausgabe der Akten einerseits und deren Bewertung andererseits verstoßen.

Dessen ungeachtet werde die Stasi-Unterlagen-Behörde die Arbeit der Kommission des Landtags selbstverständlich nach besten Kräften unterstützen.

Helvi Abs
Stellvertretende Pressesprecherin



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