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Besuch von Mitarbeitern des polnischen Generalinspekteurs für den Datenschutz bei der BStU

Drei Bedienstete der polnischen Datenschutzbehörde wurden am 20.11.2009 bei der BStU begrüßt. Sie wollten sich einen Überblick über die besonderen datenschutzrechtlichen Nor-men verschaffen, die sich aus dem Stasi-Unterlagen-Gesetz ergeben.

Dieser Besuch ist eingebettet in ein vierzehntägiges Austauschprogramm der Europäischen Union. Betreut wurden die polnischen Gäste vom Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit. In dieser Zeit informierten sie sich über die rechtlichen Grundlagen des Datenschutzes in Deutschland, dessen Organisation sowie die politischen, rechtlichen und technischen Dimensionen. Auch der Umgang mit Eingaben war von großem Interesse.

In Polen gibt es erst seit 1997 gesetzliche Bestimmungen zum Datenschutz sowie eine Organisation, die die Einhaltung der Regelungen überprüft. Die Aufgaben des polnischen Generalinspekteurs für Datenschutz, Michał Serzycki, basieren auf dem Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten.

Es orientiert sich an den Datenschutzrichtlinien der europäischen Union und bildet im Zusammenspiel mit der polnischen Verfassung ein System, das die personenbezogenen Daten des einzelnen Bürgers schützt. In Polen wird dies als wichtiger Bestandteil der fortschreitenden Demokratisierung des Landes gesehen.

Um das Wissen über den Datenschutz zu verbreiten, bietet die Behörde Seminare, Schulungen und Unterrichtsmaterial an, in denen beispielsweise über Datenschutzprinzipien, Datenklau im Internet oder die Verarbeitung von personenbezogenen Daten informiert wird.

Mitarbeiter des polnischen Generalinspekteurs für Datenschutz und des deutschen Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit zu Gast bei der BStU. - Nachweis: BStU
Mitarbeiter des polnischen Generalinspekteurs für Datenschutz und des deutschen Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit zu Gast bei der BStU.
Nachweis: BStU

Für die polnischen Gäste wurde deshalb ein Programm zusammengestellt, das thematisiert, wie die Akten der Staatssicherheit im Einklang mit den Datenschutzbestimmungen genutzt werden:
Nach der Begrüßung durch die Abteilungsleiterin Archiv, Birgit Salamon, besichtigten die polnischen Datenschützer das Archiv der Zentralstelle. Die Datenschutzbeauftragte der BStU, Gabriele Quednau, und der Referatsleiter Auskunft, Martin Griese, grenzten das Stasi-Unterlagen-Gesetz (StUG) an Hand von praktischen Beispielen vom Bundesdatenschutzgesetz ab. Sie erläuterten das Bereitstellen von Aktenmaterial für den Antragsteller und den Ablauf der Akteneinsicht.

Im Blickpunkt der polnischen Experten standen besonders die Zugangsregelungen nach dem StUG. So stieß die mit der Akteneinsicht verbundene Anonymisierung für unterschiedliche Zwecke auf großes Interesse: Beispielsweise werden beim Lesen der eigenen Akte andere Daten geschwärzt als bei einer Einsichtnahme zur Klärung des Schicksals verstorbener Verwandter.

Anschließend stellte Dr. Georg Herbstritt von der Abteilung Bildung und Forschung die verschiedenen Aufgaben seines Bereiches vor. Dabei thematisierte er das Spannungsfeld des unterschiedlichen Aktenzuganges von interner und externer Forschung.

Hilfreiche Dienste beim Simultandolmetschen ins Polnische lieferte Teresa Kerinnis, ebenfalls aus dem Auskunftsbereich, die sich in ihrer täglichen Arbeit auch mit dem Themenbereich „Stasi und Polen“ beschäftigt.

Weitere englischsprachige Informationen zum Datenschutz in Polen finden sich auf der Internetseite des Generalinspekteurs.
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