23. Mai 1989
Zentrale Auswertungs- und Informationsgruppe: "Information über beachtenswerte Aspekte des aktuellen Wirksamwerdens innerer feindlicher oppositioneller und anderer negativer Kräfte in personellen Zusammenschlüssen"
Die Bürgerrechtsgruppen, die in dem Dokument als "personelle Zusammenschlüsse" bezeichnet werden, werden als Gruppierungen von Personen charakterisiert, "die sich die Aufweichung, Zersetzung und politische Destabilisierung bis hin zur Veränderung der gesellschaftlichen Verhältnisse in der DDR zum Ziel setzen". Sie seien "fast ausschließlich in Strukturen der evangelischen Kirchen in der DDR" aktiv. "Inspiriert" würden sie jedoch durch DDR-Korrespondenten westlicher Medien und durch Diplomaten, die selbst im Dienste "ausländischer Diversionszentralen" stehen.
Zutreffender als diese Einschätzung sind wahrscheinlich die empirischen Daten in diesem Überblick. Es wird berichtet, dass etwa 160 Bürgerrechtsgruppen existieren, von denen 150 im kirchlichen Rahmen agieren. Von ihrer Thematik her: 35 Friedenskreise, 39 Ökologiegruppen, 23 gemischte Friedens- und Umweltgruppen, sieben Frauengruppen, drei Ärztekreise, zehn Menschenrechtsgruppen, drei Gruppen, die sich mit Problemen der "Dritten Welt" befassen, und außerdem einige Regionalgruppen von Wehrdienstverweigerern.
Aus Sicht des MfS besonders wichtig sind Gruppierungen "mit spezifisch koordinierenden Funktionen und Aufgabenstellungen" wie der "Arbeitskreis Solidarische Kirche", der besonders in Thüringen aktiv ist, die "Kirche von Unten" (die den Anstoß zur Kontrolle der Kommunalwahlen gegeben hatte) und die "Initiative Frieden und Menschenrechte".
Das "Gesamtpotential" dieser Gruppen wird auf etwa 2.500 Personen geschätzt, wobei dazu alle, die regelmäßig an einschlägigen Veranstaltungen oder Aktionen teilnehmen, gezählt werden. Etwa 600 Personen werden den "Führungsgremien" zugerechnet, 60 bildeten den "harten Kern".
Das Papier wird an die verschiedenen Diensteinheiten des MfS, vor allem an die Bezirksverwaltungen geschickt, verbunden mit der Anweisung, auf dieser Basis die 1. Sekretäre der SED-Bezirksleitungen zu informieren.
- Nachweis / Quelle: BStU, ZA, MfS BdL/Dok 008932, 18 S.
- Dokumentenkopf / Vermerke: Information Nr. 150/89; undat., Datum aus Begleitschreiben erschlossen
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