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„Nicht raus, aber auch nicht rein“

Aktenfund in Dresden: Fast 90.000 Reisesperrenanträge als Beleg für die „Datensammelwut“ des MfS gesichtet

Derzeit wird in der Außenstelle Dresden der Stasi-Unterlagen-Behörde Schriftgut der Abteilung VI der BV Dresden erschlossen. Diese Abteilung war u.a. zuständig für den Bereich Passkontrolle, Zollkontrolle und Fahndung. Die von den Reisenden wahrgenommenen Passkontrolleinheiten an den Grenzen der DDR unterstanden der Hauptabteilung VI des MfS Berlin, bzw. den Abteilungen VI der Bezirksverwaltungen. Zur Abteilung VI der Bezirksverwaltung Dresden gehörten auch sechs Pass- und Kontrolleinheiten (PKE) in Bad Schandau, Bahratal, Görlitz, Seifhennersdorf, Zinnwald und auf dem Flughafen Dresden. Ein Bericht von Konrad Felber und Ilona Rau.

Die Abteilung VI war mit 466 Mitarbeitern (Stand November 1989) die größte der Bezirksverwaltung Dresden. Neben der Abfertigung und Kontrolle der Reisenden an den Grenzübergangsstellen war die Abt.VI stets auch mit geheimdienstlichen Aufgaben der Aufklärung und Abwehr betraut. Zur Tarnung versahen die Mitarbeiter ihren Dienst in der Regel in Uniformen der Grenztruppen der DDR. Zur Hinterlassenschaft dieser Abteilung gehört verschlüsseltes Material.

Enträtseltes Schriftgut

So befanden sich in der Außenstelle Dresden neben einigen bereits grob gesichteten Bündeln der Abt.VI mehrere Säcke mit Schriftgut, deren Inhalt zunächst Rätsel aufgab. Dazu gehören codierte Papierstreifen (sogenannte „Spans“, im Format  7,5 cm X 20 cm) und Klappkarten (einmal gefaltete A4 Karteikarten mit beigefügten Schreiben).

Dank den Erfahrungen von Kolleginnen des Archivs der Außenstelle Halle konnten die aufgefundenen Dokumente nun entschlüsselt werden. Es handelt sich um die „Realisierungskartei der Personenfahndung zur Einleitung von Reisesperren“.

Auf den „Spans“ sind Personengrunddaten, codierte Buchstabengruppen und eine Fahndungsnummer aufgetragen.
Die Fahndungsnummer führt zur dazugehörigen Klappkarte, auf der das „Fahndungsersuchen zur Einleitung einer Reisesperre“ für übergesiedelte oder republikflüchtige ehemalige DDR-Bürger dokumentiert ist.

89.760 Reisesperren

Die in Dresden aufgefundenen 16,32 lfd. Meter „Spans“ halten Reisesperren für ca. 89.760 Personen fest, die 14,30 lfd.Meter der Klappkarten für ca. 25.740 Personen. D.h. es gibt auch „Spans“, die nicht zwangsläufig zu einer entsprechenden Klappkarte führen.Trotzdem können nach der Erfassung der „Spans“ im elektronische Personenregister (EPR) des BStU wieder neue Informationen für zahlreiche Personen zur Verfügung gestellt werden. Vorgesehen ist, deren Eingabe bis Ende 2012 abzuschließen.

Karteikarte "Fahndungsersuchen zur Einleitung einer Reisesperre" vom 10. März 1988Karteikarte "Fahndungsersuchen zur Einleitung einer Reisesperre" vom 10. März 1988. Darin heißt es: "Der... übersiedelte 3/84 mit seinen Eltern in die BRD. Aus diesem Grund wird auf der Grundlage der Dienstanweisung 2/82 des Genossen Minister die Einreisesperre beantragt. Bei operativen Hinweisen im vertragsgebundenen Transitverkehr... ist die HA VI berechtigt, selbstständig Maßnahmen zu deren Verhinderung einzuleiten." Quelle: BStU, MfS, BV Ddn, Abt.VI 6831

Der Fund aus Dresden weckt die Hoffnung, noch weitere, bisher unbekannte MfS-Dokumente zu entdecken. Er belegt, dass noch viele personenbezogene Informationen in den noch unerschlossenen Beständen für die Akteneinsicht in nächster Zeit zu erwarten sind. Außerdem ergeben sich aus diesem neu erschlossenen Schriftgut weitere neue Erkenntnisse über die Arbeitsweise des ehemaligen Ministeriums für Staatssicherheit, hier der Abteilung VI und ihrer Passkontrolleinheiten, die zugleich Reiseverhinderer waren - im Dienste des MfS.

Als beispielsweise im November 1976 der DDR-Liedermacher Wolf Biermann ausgebürgert wurde, wurden alle Grenzdienststellen angewiesen, ihm beim Versuch einer Wiedereinreise in die DDR seine Zurückweisung im genau vorgeschriebenem Wortlaut zu begründen. Der von der MfS-Spitze vorgeschriebene und von der SED-Führung abgesegnete Text lautete: "Sie haben während Ihres Aufenthalts in der BRD ihre staatsbürgerlichen Pflichten grob verletzt. Deshalb wurde ihnen gemäß § 13 Staatsbürgerschaftsgesetz die Staatsbürgerschaft aberkannt. Auf Grund dessen wird Ihnen hiermit eine Einreise in das Gebiet der DDR untersagt" (Quelle: BpB).

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