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Erschießen erlaubt, betäuben verboten

Der renommierte Wissenschaftler Manfred von Ardenne wandte sich am 4. Dezember 1986 mit einem ungewöhnlichen Vorschlag an den Staatssicherheitsdienst. Republikflüchtige sollten nicht mehr durch potentiell tödlichen Schusswaffengebrauch am Verlassen der DDR gehindert werden, sondern durch das Verschießen von harmloseren Betäubungsmitteln. Solche veterinärmedizinischen Mittel und Methoden könnten Menschenleben retten, zur Entspannung der Situation an der deutsch-deutschen Grenze beitragen und damit dem Ansehen der DDR dienen. Aus der Akte: BStU, MfS, BCD Nr. 6.

Seine Idee stellte Ardenne nicht etwa den DDR-Grenztruppen vor, sondern dem Ministerium für Staatssicherheit (MfS). Mehrfach betonte er im Gespräch mit den MfS-Mitarbeitern, dass er seinen Vorschlag bewusst an die Bezirksverwaltung der Staatssicherheit in Dresden übergebe. Er wolle damit seinen Dank für die bisherige Unterstützung durch deren Leiter ausdrücken. Ardenne war zudem der Ansicht, dass der Staatssicherheitsdienst dafür sorge, „dass offensichtliche Fehler […] so schnell wie möglich nach oben gemeldet werden“ (aus der Akte: BStU, MfS, BV Dresden, Leiter der BV, Nr. 10905, Bl. 269). Der Leiter der Bezirksverwaltung, Generalleutnant Horst Böhm, gab das Schreiben Ardennes zur Prüfung an den Minister für Staatssicherheit, Armeegeneral Erich Mielke, in Berlin weiter.

Schreiben Ardennes zum Einsatz von BetäubungsmittelnSchreiben Ardennes zum Betäubungsmitteleinsatz Quelle: BStU, MfS, BCD Nr. 6

Der Stab beim für Wissenschaft und Technik zuständigen Stellvertreter des Ministers, Generalleutnant Wolfgang Schwanitz, befasste sich mit der Idee Ardennes. Die Unterlagen vermitteln den Eindruck, als habe das MfS den Vorschlag schnell verworfen, jedoch noch überzeugende Argumente benötigt, die nach Dresden weitergeleitet werden konnten. Generalleutnant Böhm war dem fast achtzigjährigen Ardenne recht wohl gesonnen. Auch war der Forscher eine wissenschaftliche Koryphäe und Volkskammerabgeordneter – schon deshalb musste das MfS eine überzeugende Absage finden, die den berühmten Wissenschaftler nicht brüskierte.

In Berlin warf man die interne Maschinerie an. Zur Prüfung wurden die Abteilung BCD (Bewaffnung, Chemischer Dienst), der Zentrale Medizinische Dienst, der Operativ-Technische Sektor und die Rechtsstelle des Ministeriums für Staatssicherheit eingebunden. Das MfS kam schnell zu dem Schluss, dass dem Vorschlag völkerrechtlich zwar nichts entgegen stehe, er sich aber aus technischen und organisatorischen Gründen nicht verwirklichen lasse. So müsse das Betäubungsmittel mit speziellen Waffen verschossen und die Grenztruppen entsprechend nachgerüstet werden. Auch sei die Treffsicherheit dieser Schusswaffen gering und die Wirkung der Betäubung individuell. Grenzverletzer könnten nicht effektiv von der Republikflucht abgehalten werden. Es bestehe die Gefahr, dass die Anzahl der Fluchtversuche, insbesondere der Fahnenfluchten, steige, wenn bekannt würde, dass eine Flucht kein tödliches Risiko mehr berge.

Bewertung des Vorschlags durch das MfS

Ergebnisse der Prüfung des Vorschlags zum Betäubungsmitteleinsatz.Ergebnisse der Prüfung des Vorschlags zum Betäubungsmitteleinsatz. Quelle: BStU, Außenstelle Dresden, Abt. XVIII, Nr. 835, Bd. 1, Bl. 415

Ergebnisse der Prüfung des Vorschlags zum Betäubungsmitteleinsatz.Ergebnisse der Prüfung des Vorschlags zum Betäubungsmitteleinsatz. Quelle: BStU, Außenstelle Dresden, Abt. XVIII, Nr. 835, Bd. 1, Bl. 416

Etwas fällt an diesem Vorgang auf: Der damals 79-jährige Ardenne hatte seinen Vorschlag bei dem Gespräch in der BV Dresden auch in schriftlicher Form überbracht. Das Schreiben hatte er – ungewöhnlich für eine Persönlichkeit wie Ardenne – auf einem schlichten Papierbogen verfasst, allein die Unterschrift nennt den Urheber.

Im Schriftstück wird außerdem Professor Jung erwähnt, der als ehemaliger Direktor des Nuklearbiologischen Instituts bezeichnet wird. Friedrich Jung war aber von 1972 – 1986 Direktor des Molekularbiologischen Instituts und seit 1980 Vizepräsident des Rates für medizinische Wissenschaften beim Ministerium für Gesundheitswesen der DDR.

Genaues kann heute nicht mehr festgestellt werden. Unzweifelhaft bleibt jedoch, dass Ardenne mit dem Vorschlag zum Betäubungsmitteleinsatz in Verbindung gebracht werden kann. Das belegt auch ein Bericht über das abschließende Treffen mit dem Forscher, bei dem ihm das negative Prüfergebnis mitgeteilt wurde. Manchmal bleiben Lücken – das kann den Umgang mit Archivgut aber auch spannend machen.

Biografisches: Manfred von Ardenne

Manfred von Ardenne, geboren am 20. Januar 1907 in Hamburg, gestorben am 26. Mai 1997 in Dresden, war ein Physiker und Unternehmer. Seine naturwissenschaftlichen Kenntnisse hatte er sich größtenteils autodidaktisch angeeignet. Er war in der Nachrichtentechnik, der angewandten Physik und ab 1965 verstärkt in der Krebsforschung tätig. Ardenne hielt über 600 Patente.

Nach der deutschen Kapitulation erklärte Ardenne sich bereit, in der Sowjetunion auf dem Gebiet der Kernforschung zu arbeiten. 1955 ging er in die DDR. In Dresden gründete er das einzige private Forschungsinstitut der DDR „Manfred von Ardenne“, das er bis 1990 leitete.

Schon bald nach der Ankunft in der DDR nahm er Kontakt zum Staatssicherheitsdienst auf. Ähnlich wie auch in der Sowjetunion, wollte er sich durch gute Beziehungen zur Staatssicherheit wichtige Mittel für sein Institut sichern. Die Stasi-Akten belegen zahlreiche Gespräche zwischen Ardenne und verschiedenen MfS-Mitarbeitern bis hin zum jeweiligen Leiter der Bezirksverwaltung Dresden. Gleichzeitig waren in seinem Institut Inoffizielle Mitarbeiter eingesetzt, auch seine Post wurde kontrolliert.

Ardenne arrangierte sich stets mit den herrschenden Verhältnissen zum Vorteil seiner Forschungen. Obwohl ohne ernsthafte politische Ambitionen, war er Volkskammerabgeordneter. In seinen frühen Jahren in der DDR sah er das sozialistische System durchaus positiv. Angestoßen durch den Selbstmord des Planchefs Erich Apel 1965 ging Ardenne nach der Zwangsverstaatlichung der letzten Privatunternehmen auf Distanz zum DDR-Sozialismus – wenn auch nur innerlich. Erst in den letzten Jahren der DDR begann er, Systemfehler anzusprechen. So mahnte er 1985 in einem Brief an Egon Krenz Reformen an. Im Oktober 1989 verlangte er in einer Rede im Kulturpalast in Dresden radikale Veränderungen. Ardenne glaubte, dass auch politische Probleme mit einer naturwissenschaftlichen Herangehensweise gelöst werden können. In diesem Kontext ist der kurios anmutende Vorschlag zum Betäubungsmitteleinsatz zu sehen.

Schusswaffengebrauch an der Grenze

Die deutsch-deutsche Grenze wurde schwer bewacht: In den 1980ern waren etwa 30.000 Grenzsoldaten an der West-Grenze der DDR im Einsatz. Zusätzlich dazu waren es allein in Berlin 8000 Soldaten, die das Grenzgebiet zu West-Berlin bewachten. Dennoch kam es immer wieder zu Fluchtversuchen, besonders nach Abbau der Minen und Selbstschussanlagen Anfang der 1980er Jahre.

Die Grenztruppen durften seit 1952 zur Verhinderung von Fluchtversuchen die Waffe einsetzen. Das diesbezügliche Vorgehen wird in verschiedenen Dienstvorschriften erläutert. Seit 1982 war der Schusswaffengebrauch im Paragraphen 27 des Grenzgesetzes der DDR verankert. Grenzsoldaten, die sich um die Verhinderung einer Flucht verdient gemacht hatten, wurden einerseits mit Orden und Prämien belohnt, andererseits zum Schweigen verpflichtet. Informationen über diese Vorfälle sollten nicht in die Öffentlichkeit und vor allem nicht in den Westen gelangen. Sie wurden daher vom MfS vertuscht. Die Schüsse an der Grenze schadeten dem Bild der DDR im Ausland - das hatte nicht nur Ardenne erkannt.

Anne Brosin (BStU-Archiv)