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Der Antrag auf Akteneinsicht für Privatpersonen

Jeder Mensch hat das Recht, jene Unterlagen einzusehen, die das Ministerium für Staatssicherheit über die eigene Person angelegt hat. Mehr als zwei Millionen Menschen haben seit 1992 von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht.

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Antrag auf Akteneinsicht stellen

Online-Antrag auf Akteneinsicht

Sie haben die Möglichkeit, Ihren Antrag auf Einsicht in die Stasi-Unterlagen beim Stasi-Unterlagen-Archiv online zu stellen. Um einen Antrag online zu stellen, benötigen Sie

  • einen neuen Personalausweis oder einen elektronischen Aufenthaltstitel, jeweils mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion,
  • ein Kartenlesegerät oder ein geeignetes Smartphone zum Auslesen des Ausweisdokumentes.
  • die seit dem 1. November 2014 verfügbare AusweisApp2 (frühere Versionen sind nicht nutzbar) sowie
  • ggf. ein digitales Erfassungsgerät (beispielsweise Scanner oder Digitalkamera), um Nachweise hochzuladen.

Hier gelangen Sie zum Online-Antrag auf Auskunft, Einsicht in Unterlagen sowie Herausgabe von Duplikaten von Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik

Hier gelangen Sie zu Hinweisen zum Online-Antrag sowie einer Schritt-für-Schritt-Anleitung der Online-Antragsstellung.

Antrag auf Akteneinsicht in Papierform

Sie können den Antrag zur persönlichen Akteneinsicht auch online ausfüllen und auf ihrem PC abspeichern, ausdrucken und unterschreiben. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Hinweisen zum Ausfüllen des Antrags.

Vergessen Sie bitte nicht, den Antrag zu unterschreiben und eine Bestätigung der Angaben zu Ihrer Person durch die zuständige Landesbehörde (Identitätsbestätigung) beizufügen.

Hinweis für blinde und sehbehinderte Menschen

Um Ihnen die Hinweise zum Antrag auf Akteneinsicht und den Antrag selbst in einer für Sie wahrnehmbaren Form zugänglich zu machen, hält das Stasi-Unterlagen-Archiv diese Unterlagen in Blindenschrift bereit. Bei Bedarf setzen Sie sich bitte mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Zentralstelle in Berlin oder in den Außenstellen in Verbindung. Trotz dieser Informationsmöglichkeiten ist es erforderlich, dass Ihr Antrag auf Akteneinsicht den allgemeingültigen Formerfordernissen genügt, also in der so genannten Schwarzschriftform von Ihnen eingereicht oder online gestellt wird.

Informationen zum Antrag

Anträge auf Akteneinsicht können Sie beim Stasi-Unterlagen-Archiv in Berlin sowie in allen Außenstellen einreichen. Antragsformulare erhalten Sie bei allen Dienststellen persönlich oder auf telefonische Anfrage zugeschickt. Sie können sich den Antrag aber auch gleich hier herunterladen (PDF, 557 KB, Datei ist barrierefrei ⁄ barrierearm) und ausdrucken. Eine Online-Antragstellung mit neuem Personalausweis und freigeschalteter Online-Ausweisfunktion ist auch möglich.

Um sicherzugehen, dass niemand unberechtigt Einblick in Ihre Unterlagen nimmt, bedarf es neben Ihrer Unterschrift einer Identitätsbestätigung. Wenn Sie Ihren Antrag per Post an das Stasi-Unterlagen-Archiv schicken, lassen Sie sich diese Bestätigung bitte bei Ihrer zuständigen Landesbehörde (zum Beispiel Landeseinwohneramt oder Meldebehörde) ausstellen. Bei der persönlichen Abgabe Ihres Antrags stellen die Standorte des Stasi-Unterlagen-Archivs bei Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses die Identitätsbescheinigung aus. Wenn Sie das Online-Antragsverfahren mit neuem Personalausweis mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion wählen, ist dies nicht notwendig, da die erforderlichen Daten aus Ihrem Personalausweis ausgelesen werden.

Zu vielen Personen gibt es in den Archiven keinen eigenen Vorgang. Wenn Sie vermuten, dass Sie in den Akten anderer Personen erwähnt sind, können Sie auch für solche Unterlagen Einsicht beantragen. Bitte lassen Sie sich in diesem Fall von uns beraten. (Telefon Bürgerberatung: 030 18 665-7000)

Teilen Sie uns bitte auf dem Antragsformular mit, ob Sie die Unterlagen in Berlin oder einer der Standorte des Stasi-Unterlagen-Archivs einsehen möchten. Sollte es Ihnen aus gesundheitlichen oder sonstigen Gründen nicht möglich sein, zur Einsicht einen unserer Lesesäle aufzusuchen, können Ihnen die Akten auch in Kopie zugeschickt werden. Auch dies sollte auf dem Antrag vermerkt werden. Über die hierbei entstehenden Gebühren und Auslagen informieren Sie sich bitte in der Kostenordnung mit dem Gebühren- und Auslagenverzeichnis.

Wir können die Recherchen gezielter und damit zügiger durchführen, wenn Sie uns Hinweise auf Erlebnisse, Vorgänge oder Beobachtungen mitteilen, aus denen Sie ableiten, dass der Staatssicherheitsdienst sich für Sie interessierte. Auch vermeintlich kleine Geschehnisse können wichtige Hinweise enthalten, wie beispielsweise das Verschwinden von Briefen. So kann auch die Angabe Ihrer früheren Arbeitsstelle oder Ihrer möglichen Briefverbindungen für die Recherchen von Bedeutung sein. Die Kartei der Abteilung „M“ (Postkontrolle) enthält viele Kopien von Briefen, aber auch zahlreiche Originale, die ihre Adressaten nie erreichten. Überwacht wurde der Briefverkehr von DDR-Bürgern mit Bürgern aus den Westbezirken Berlins, dem Bundesgebiet und anderen Ländern.

In den so genannten dezentralen Karteien speicherte der Staatssicherheitsdienst neben vielfältigen Informationen über DDR-Bürgerinnen und -Bürger u.a. auch Informationen über Firmenvertreter, Diplomaten, Journalisten oder Korrespondenten in der DDR, Personen, die wichtige Positionen im öffentlichen Dienst, in Parteien oder Organisationen oder der Wirtschaft innehatten, besuchsweise oder dienstlich in die DDR einreisten oder aktiver Tätigkeit gegen die DDR verdächtigt wurden.

Auch für Bürgerinnen und Bürger aus den alten Bundesländern oder anderen Staaten kann es sinnvoll sein, einen Antrag auf Akteneinsicht zu stellen. Nicht nur die Hauptverwaltung Aufklärung, deren Unterlagen als weitgehend vernichtet gelten, beschäftigte sich im und mit dem "Operationsgebiet", wie das "nichtsozialistische Ausland" im Stasi-Deutsch hieß. Nahezu alle Abteilungen des Staatssicherheitsdienstes arbeiteten spiegelbildlich zu ihren Aufgaben in der DDR auch im Bundesgebiet.

Allein in der größten vorhandenen Kartei, der so genannten Zentralen Klarnamenkartei (F 16) mit über fünf Millionen Karten, sind etwa eine Million Westdeutsche und Bürger aus den Westbezirken Berlins erfasst.

Akteneinsicht für nahe Angehörige vermisster oder verstorbener Personen

Die Akten vermisster oder verstorbener Personen sind in der Regel nicht zugänglich. Für nahe Angehörige von Vermissten oder Verstorbenen gelten jedoch Ausnahmeregelungen. Nahe Angehörige sind Ehegatten, Kinder, Enkelkinder, Eltern und Geschwister; unter bestimmten Voraussetzungen zählen auch adoptierte Kinder und deren leibliche Eltern dazu. Sind keine nahen Angehörigen mehr vorhanden, können auch Verwandte bis zum dritten Grad (also Großeltern, Urenkel, Onkel, Tanten, Nichten oder Neffen) Anträge stellen.

Die genannten nahen Angehörigen müssen ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen und schlüssig darlegen, dass sie mit Hilfe eventuell vorhandener Stasi-Unterlagen im Zusammenhang mit dem DDR-Regime stehende Ereignisse oder staatliche Maßnahmen aufarbeiten möchten.

Die Angehörigen bis zum dritten Grad können, sofern keine nahen Angehörigen vorhanden sind, Akteneinsicht beantragen, wenn es ausschließlich um

  • Fragen der Rehabilitierung,
  • den Schutz des Persönlichkeitsrechts, insbesondere zur Klärung einer Zusammenarbeit mit dem Staatssicherheitsdienst,
  • die Aufklärung des Schicksals der vermissten oder verstorbenen Person geht.

Der Nachweis, dass der oder die Angehörige vermisst oder verstorben ist und der Nachweis des Verwandtschafts­verhältnisses sind dem Antrag beizufügen. Angehörige bis zum dritten Grad müssen zudem den Nachweis erbringen, dass keine nahen Angehörigen vorhanden sind.

Die Unterlagen dürfen nur im Rahmen des glaubhaft gemachten berechtigten Interesses bzw. glaubhaft gemachten Zwecks zur Verfügung gestellt werden und soweit keine überwiegend schutzwürdigen Interessen des Vermissten oder Verstorbenen oder anderer Personen (z.B. anderer Angehöriger) beeinträchtigt werden.

Die Klärung gegenwärtiger vermögensrechtlicher Fragen, sonstiger Familienstreitigkeiten sowie die Klärung der eigenen Abstammung oder die Suche nach leiblichen Eltern, begründen kein Recht auf Zugang zu eventuell vorhandenen Unterlagen, da es hier an dem vom Gesetzgeber geforderten Aufarbeitungszweck des Stasi-Unterlagen-Gesetzes fehlt.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Bürgerberatung.

Das Verfahren der Akteneinsicht

Vorbereitung der Akten

Die Recherchen finden stets im Berliner Zentralarchiv sowie bei entsprechenden Hinweisen (z.B. ehemalige Wohnanschriften) in den Archiven der Außenstellen statt. Die aufgefundenen Unterlagen zu Ihrer Person werden zusammengestellt und zur Akteneinsicht vorbereitet. Ihr Recht auf Akteneinsicht bezieht sich nur auf Informationen, die Sie selbst betreffen. Daher müssen gegebenenfalls Textpassagen, die sich auf andere in den Unterlagen erwähnte Betroffene oder Dritte beziehen, anonymisiert (geschwärzt) werden, um deren Persönlichkeitsrechte zu schützen.

Betroffene sind Personen, zu denen der Staatssicherheitsdienst aufgrund zielgerichteter Informationserhebung oder Ausspähung Informationen gesammelt hat, die in den Unterlagen zu Ihrer Person enthalten sein könnten. Dritte sind sonstige Personen, über die der Staatssicherheitsdienst Informationen gesammelt hat, die ebenfalls in den zu Ihnen vorhandenen Unterlagen enthalten sein könnten. Die Namen bzw. Decknamen von Mitarbeitern des Staatssicherheitsdienstes (hauptamtliche und inoffizielle Mitarbeiter) werden nicht anonymisiert.

Unterlagen von geringem Umfang werden Ihnen als Kopie kostenfrei übersandt.

Akteneinsicht im Lesesaal

Zur persönlichen Akteneinsicht werden Sie an den von Ihnen gewünschten Standort des Stasi-Unterlagen-Archivs eingeladen. Dabei stehen Ihnen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für Fragen und Erläuterungen zur Verfügung. Von den zu Ihnen geführten Unterlagen können Sie sich Kopien anfertigen lassen. Bitte beachten Sie, dass zur Akteneinsicht nur Sie allein eingeladen sind. Sollten Sie Ihren Rechtsbeistand oder aus gesundheitlichen Gründen eine Begleitperson mitbringen wollen, so besprechen Sie dies bitte vorher mit uns.

Bearbeitungsdauer

Innerhalb eines halben Jahres erhalten Sie eine erste Auskunft darüber, ob Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes zu Ihnen angelegt wurden. Ergeben die durchgeführten Recherchen keine Hinweise auf Ihre Person, wird die Bearbeitung abgeschlossen und Sie erhalten eine entsprechende Auskunft.

In vielen Fällen stellen wir fest, dass nur Karteikarten angelegt wurden. Dann übersenden wir Ihnen eine abschließende Auskunft mit Kopien dieser Karten. Finden sich jedoch Hinweise auf die Existenz weiterer Unterlagen, werden die Recherchen in den Archiven fortgesetzt. Sie erhalten dann eine entsprechende Zwischenbenachrichtigung. Aufgrund der hohen Anzahl von Anträgen und den aufwändigen Vorarbeiten kann es zu einer längeren Wartezeit kommen.

Im Fall von Rehabilitierungs- oder Wiedergutmachungsverfahren oder wenn Vorwürfe einer Zusammenarbeit mit dem Staatssicherheitsdienst entkräftet werden sollen, werden die Anträge vorrangig bearbeitet. Als besonders eilbedürftig gelten auch Anträge von Menschen, die sehr krank sind.

Klarnamen inoffizieller Mitarbeiter

Berichte von inoffiziellen Mitarbeitern wurden in der Regel nur mit Decknamen versehen. Sie haben das Recht, die Namen der Personen zu erfahren, die über Sie berichtet haben, sofern sich die Namen aus den Unterlagen des Staats­sicherheits­dienstes eindeutig entnehmen lassen. Für diese Decknamen­entschlüsselung ist nach der Akteneinsicht oder nach Erhalt der Unterlagen ein gesonderter Antrag zu stellen.

Gebühren und Auslagen

Betroffene, Dritte und nahe Angehörige sind bei der Akteneinsicht von der Erhebung der Gebühren und Auslagen befreit. Zusätzlich werden Auslagen für die Anzahl der Kopien in Rechnung gestellt, wenn diese einen Betrag von 3,00 € übersteigen. Die A4-Kopie wird mit 3 Cent berechnet.

Gebührenpflichtig in Höhe von 76,69 € ist die Auskunft bzw. Einsicht für ehemalige Mitarbeiter und Begünstigte des Staatssicherheitsdienstes. Bei den Auslagen für Kopien wird hier ein Betrag von 10 Cent je A4-Kopie erhoben.

Die Einzelheiten können Sie der Kostenordnung und dem Gebühren- und Auslagenverzeichnis entnehmen.

Wiederholungsantrag

Noch immer werden Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes erschlossen und nutzbar gemacht. Nach einer Akteneinsicht oder wenn beim ersten Antrag zunächst keine Unterlagen auffindbar waren, kann ein Wiederholungsantrag nach einigen Jahren zu neuen Ergebnissen führen. Hierzu ist ein formloser schriftlicher Antrag - möglichst unter Bezugnahme auf den Erstantrag - ausreichend.

Bürgerberatung

Für Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bürgerberatungen gern zur Verfügung. Auch eine persönliche Beratung ist während der Geschäftszeiten in der Berliner Zentrale (Telefon: 030 18 665-7000) sowie in allen Außenstellen möglich.