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"Gemeinsam Zukunft gestalten"

Ich möchte danken, dass dieser Gesetzentwurf so zustande gekommen ist, ich möchte danken der Beauftragten für Kultur und Medien für das, was dort geleistet worden ist, und den Abgeordneten für diesen langen, erfolgreichen Diskussionsprozess, der gemündet ist in diesen Gesetzentwurf.

Ich freue mich über diese Reform, ich freue mich über dieses Artikelgesetz, weil es die Zukunft des Stasi-Unterlagen-Archivs sichert, den Opfern gerecht wird und eine Brücke zur nächsten Generation schlägt.

Ich nenne zehn gute Gründe warum der Gesetzentwurf Zustimmung verdient.

1. Das Gesetz ist gut, weil es festschreibt, dass der Gesamtbestand des Stasi-Unterlagen-Archivs Archivgut des Bundes wird und somit dauerhaft als Teil des Gedächtnisses der Nation gesichert wird.

2. Das Gesetz ist gut, weil durch die rechtliche Eingliederung des Stasi-Unterlagen-Archivs in das Bundesarchiv Kompetenzen, Technik und Ressourcen gebündelt werden können und somit Projekte wie das gemeinsame Archivzentrum in Berlin-Lichtenberg mit Restaurierungs- und Digitalisierungswerkstätten zielgerichtet verwirklicht werden können.

3. Das Gesetz ist gut, weil es den Auftrag erteilt zur "Vermittlung des besonderen Charakters und des Symbolwertes des Stasi-Unterlagen-Archivs" in der Öffentlichkeit und damit dafür sorgt, dass die Sichtbarkeit des Stasi-Unterlagen-Archivs mit seiner internationalen Vorbildwirkung auch nach der Integration in das Bundesarchiv erhalten bleibt.

4. Das Gesetz ist gut, weil das Stasi-Unterlagen-Gesetz als eigenständiges Gesetz im Wesentlichen erhalten bleibt und damit der Zugang zu den Stasi-Unterlagen auch in Zukunft nach den bewährten Regeln erfolgt.

5. Das Gesetz ist gut, weil mit der Aufnahme der digitalen Akteneinsicht und der Möglichkeit der Beratung und Akteneinsicht an allen Standorten des Bundesarchivs, das heißt auch im Westen Deutschlands, der Service für die Nutzer verbessert wird.

6. Das Gesetz ist gut weil, im Aufgabenkatalog die "quellenkundliche Forschung zur Erschließung der Bestände des Stasi-Unterlagen-Archivs" aufgenommen wurde und somit eine gesetzliche Grundlage für eine serviceorientierte Quellenforschung zur Stärkung der zeitgeschichtlichen Forschung zur SED-Diktatur insgesamt geschaffen wurde.

7. Das Gesetz ist gut, weil es die bisherige Kann-Bestimmung zu den Außenstellen aufhebt und mit einer Benennung von Orten in den ostdeutschen Ländern die regionale Verankerung des Stasi-Unterlagen-Archivs festschreibt. Damit wird eine Grundlage für notwendige Investitionen zum Beispiel in die archivgerechte Lagerung geschaffen.

8. Das Gesetz ist gut, weil durch die festgelegte Einbindung der Archivstandorte und Außenstellen in die regionale Gedenkstättenlandschaft das Stasi-Unterlagen-Archiv ein wichtiger Dienstleister und Partner in der regionalen Aufarbeitung der SED-Diktatur sein kann.

9. Das Gesetz ist gut, weil all die Opfer, die sich bis jetzt mit Fragen zur Aufarbeitung der SED-Diktatur an den Bundesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen wenden, weiterhin einen Ansprechpartner auf Bundesebene haben, der für ihre Anliegen eintritt und hierfür das passende gesetzliche Mandat erhält, welches die SED-Diktatur insgesamt im Blick hat.

10. Das Gesetz ist gut, weil der Bundestag durch den Beauftragten beim Parlament eine direkte Beratung und Unterstützung erfährt und so Handlungsbedarfe besser benannt und Problemlösungen zielgerichtet und sachgerecht erarbeitet werden können.

Dieses Gesetz ist ein wichtiges Signal in Richtung der Opfer und der Gesellschaft insgesamt, denn der Gesetzentwurf  von vier Fraktionen, Regierungs- und Oppositionsfraktionen, gemeinsam ins Parlament eingebracht wurde. Dieses Signal ist im 30. Jahr der Deutschen Einheit besonders wertvoll, da es zeigt, wie unterschiedliche politische Kräfte teils auch Gegensätze überwinden können, um gemeinsam Zukunft zu gestalten.